Rechtsprechung
LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 613 a BGB, § ... 87 InsO, § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 611 a Abs. 2, 615 Satz 1, 293 ff. BGB, § 611 a Abs. 2 BGB, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB, § 613 a Abs. 6 BGB, § 296 BGB, § 297 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 106 GewO, § 273 Abs. 1 BGB, § 38 InsO, § 273 BGB, § 51 Nr. 2, 3 InsO, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, §§ 276, 278 BGB, § 613 a Abs. 5 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG
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Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug beim Betriebsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug beim Betriebsübergang
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 20.03.2019 - 7 Ca 2182/18
- LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19
- BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08
Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung - …
Auszug aus LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19
Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2010 - 8 AZR 734/08 -.Der Widerspruch des Arbeitnehmer nach § 613 a Abs. 6 BGB wirkt zwar auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück und führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis des widersprechenden Arbeitnehmers mit dem Betriebsveräußerer über den Zeitpunkt des Betriebsübergangs hinaus unverändert fortbesteht (st. Rspr., vgl. z. B. BAG, Urteil vom 20.05.2010 - 8 AZR 734/08 - Rz. 32, m. w. N., NZA 2010, 1295, 1298).
(3) Soweit sich der Kläger zur Begründung seiner Forderung auf das Urteil des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2010 (- 8 AZR 734/08 - Rzn. 34 bis 36, NZA 2010, 1295, 1298) beruft, kann dem nicht gefolgt werden.
Soweit sich auf der Grundlage des Urteils des 8. Senats vom 20.05.2010 (- 8 AZR 734/08 - Rzn. 34 bis 36, NZA 2010, 1295, 1298) etwas anderes ergibt, steht dies aus Sicht des erkennenden Gerichts im Widerspruch zur aktuelleren Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts, der das erkennende Gericht folgt.
Das erkennende Gericht weicht mit seiner Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise von der vom 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts u. a. im Urteil vom 20.05.2010 - 8 AZR 734/08 - vertretenen Rechtsansicht ab.
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
Auszug aus LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19
In Annahmeverzug kann ein Arbeitgeber daher nur geraten, wenn zum Zeitpunkt des Angebots der Arbeitsleistung ein erfüllbares Arbeitsverhältnis besteht, aufgrund dessen der Arbeitnehmer berechtigt ist, die Arbeitsleistung zu erbringen und es dem Arbeitgeber obliegt, die Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 - Rzn. 15/16, m. w. N., NZA 2016, 691, 692).Der Zeitablauf führte die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung herbei, weil sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Möglichkeit zur vertragsgerechten Nachholung der Arbeitsleistung der Fixschuldcharakter der Arbeitspflicht umfassend auswirkt (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 - Rzn. 15 und 22, m. w. N., NZA 2016, 691, 692 f.).
Verantwortlich nach § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB meint Vertretenmüssen im Sinn der §§ 276, 278 BGB , d.h. mindestens fahrlässiges Handeln (so BAG, Urteil vom 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 - Rz. 24, m. w. N., NZA 2016, 691, 693).
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche
Auszug aus LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19
Zwar kann ein Arbeitnehmer das Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung nach § 273 Abs. 1 BGB ausüben, wenn der Arbeitgeber - wie hier die Schuldnerin - fällige Lohnansprüche nicht erfüllt mit der Folge, dass der Arbeitgeber aufgrund der berechtigten Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes in Annahmeverzug gerät (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 - Rz. 52, m. w. N., zitiert nach Juris). - BGH, 13.12.2012 - IX ZR 9/12
Insolvenz des Vermieters: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an Mieten wegen nicht …
Auszug aus LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19
Ein allein auf § 273 Abs. 1 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht hat zugunsten bloßer Insolvenzgläubiger innerhalb des Insolvenzverfahrens keine Wirkung, weil das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB ein Zwangsmittel zur Durchsetzung einer rein persönlichen Gegenforderung darstellt, das im Insolvenzverfahren über die Regelung von § 51 Nr. 2, 3 InsO hinaus nicht zugelassen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2012 - IX ZR 9/12 - Rz. 9, m. w. N., zitiert nach Juris). - BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14
Annahmeverzug - Unvermögen
Auszug aus LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19
Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (so die st. Rspr. des 5. Senats des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 21.10.2015 - 5 AZR 843/14 - Rz. 19, m. w. N., NZA 2016, 688, 689 f.).
- BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2019 - 3 Sa 124/19 - und das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 20. März 2019 - 7 Ca 2182/18 - aufgehoben.